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Bestpreisgarantie - Bedingungen

Wenn Sie eine Strecke von mindestens 5 km mit dem Taxi günstiger gefahren sind und uns eine Quittung darüber vorlegen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag.

Wesentliche Bedingungen:

  • Die Bestpreisgarantie gilt für Fahrtstrecken von 5 km oder mehr.

  • Die Fahrtstrecke muss durch das Stadtgebiet Würzburg gehen.

  • Einreichen der Taxiquittung spätestens 7 Tage nach der Fahrt in digitaler Form per E-Mail an an unsere E-Mail-Adresse fahrservice.wuerzburg@gmail.com

  • Nennung einer inländischen Bankverbindung für den Erhalt der Erstattung.

  • Bei Inanspruchnahme einer Erstattung Aufgrund der Bestpreisgarantie ist es unerheblich ob Sie vorher mit uns gefahren sind oder nicht.

  • Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Fahrten die teilweise oder vollständig von Kostenträgern wie beispielsweise den Krankenkassen, der Deutsche Bahn oder dem Kommunalunternehmen Würzburg übernommen werden.

  • Eintragungen auf der eingereichten Taxiquittung dürfen nur vom Taxifahrer, der Sie gefahren hat, oder vom Taxiunternehmen vorgenommen worden sein.

  • Nach Aufforderung: Einreichen der Quittung in Papierform im Original.

  • Die Bestpreisgarantie gilt nur für Fahrten die nach dem Taxitarif der Stadt Würzburg abgerechnet wurden und bei denen während der gesamten Fahrtstrecke sowohl vom Grundpreis als auch von den beiden Wegstreckentarifen für den 1. bis 3. Kilometer und ab dem 3.Kilometer nicht abgewichen wurde. Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Kurierdienstleistungen oder sonstige Fahrten die nicht nach dem Taxitarif der Stadt Würzburg abgerechnet wurden.

  • Gebühren für Wartezeiten und Großraumzuschläge bleiben bei der Berechnung des Differenzbetrages unberücksichtigt.

  • Die Bestpreisgarantie gilt nur für die automatischen Festpreisangebote unseres Preisrechners für Personenbeförderungen inkl. üblichem Gepäck. Individuelle Angebote via E-Mail oder Telefon sind von der Bestpreisgarantie nicht umfasst, da hier gegebenenfalls besondere Anforderungen berücksichtigt werden wie beispielsweise der Transport von einer größeren Personengruppe mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig oder der Transport von besonders sperrigen oder schweren Gütern.

  • Es müssen die Anforderungen an die Bestimmtheit der angegebenen Fahrtstrecken auf der Taxiquittung und bei der Eingabe in unseren Preisrechner erfüllt sein (siehe unten).

Weitere Erläuterungen:

  • Ausgezahlt wird der Differenzbetrag zwischen dem auf Ihrer Taxiquittung eingetragenen Fahrpreis und dem Fahrpreisangebot unseres Preisrechners für Fahrten im Zeitraum 22:00 - 6:00 Uhr für die selbe Wegstrecke, die auf der Taxiquittung eingetragen wurde, wenn der Taxifahrpreis niedriger ist als das Fahrpreisangebot unseres Preisrechners für Fahrten im Zeitraum 22:00 - 6:00 Uhr. Hintergrund: Bei Berechnung des Tagfahrpreises kalkuliert unser Preisrechner die voraussichtlich entstehenden, von Taxametern automatisch berechneten Wartezeitzuschläge mit ein, die Aufgrund von Staus und Ampelstopps entstehen. Diese Wartezeitzuschläge kommen normalerweise zu dem Taxifahrpreis hinzu. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei besonders günstiger Verkehrslage Sie mit dem Taxi tagsüber Aufgrund des beschriebenen Umstandes günstiger Fahren als mit uns.

  • Für die Beurteilung ob die auf der Taxiquittung eingetragene Fahrtstrecke durch das Stadtgebiet Würzburg geht, ist die von Google Maps vorgeschlagene schnellste Fahrtstrecke heranzuziehen.

  • Gebühren für Wartezeiten und Großraumzuschläge, die von unserem Preisrechner angezeigt werden sowie Zuschläge nach dem Würzburger Taxitarif sollen nicht bei der Berechnung des Differenzbetrages berücksichtigt werden.

  • Zu Zeiten mit sehr hoher Nachfrage erhöhen wir unsere Fahrpreise. Die Bestpreisgarantie gilt nicht, wenn in unserem Preisrechner der rot geschriebene Text in großer, fetter Schrift "Hinweis: Aktuell um Faktor [Zahl] erhöhte Fahrpreise wegen derzeit hoher Nachfrage. Die Bestpreisgarantie greift vorübergehend nicht!" erscheint.

 

Anforderungen an die Bestimmtheit der angegebenen Fahrtstrecken auf der Taxiquittung und bei der Eingabe in unseren Preisrechner:

  • Auf der Taxiquittung müssen die vollständige Start- und Zieladresse mit Ort, Straße und Hausnummer angegeben sein um einen Vergleich mit unseren Preisen zu ermöglichen.

  • Auf der Taxiquittung müssen eventuelle Zwischenziele mit Ort, Straße und Hausnummer angegeben sein um einen Vergleich mit unseren Preisen zu ermöglichen.

  • Sofern die Fahrt von, zu oder über eine Einrichtung führt, die über ein Google Business Profil verfügt, ist es ausreichend, wenn der Name der Einrichtung genannt wird und über eine Recherche dieser Einrichtung eine vollständige Adresse mit Ort, Straße und Hausnummer zugeordnet werden kann. Beispielsweise "Fahrt von Würzburg Hauptbahnhof nach ..." oder "Fahrt von ... zum Rathaus Würzburg" oder "Fahrt von ... über Festung Marienberg Würzburg nach ...".

  • In unseren Preisrechner müssen die vollständige Start- und Zieladresse mit PostleitzahlOrt, Straße und Hausnummer eingegeben werden um einen Preisvergleich zu einer Taxifahrt ziehen zu können. Eine Pauschale Eingabe in unseren Preisrechner wie beispielsweise "Start: Würzburg, Ziel: Höchberg" oder "Start: Lengfeld, Ziel: Frauenland" ist nicht zulässig. Hintergrund: Wir gestatten solche Pauschalen Angaben bei der Auftragsannahme in der Mehrzahl der Fälle aus Vereinfachungsgründen. Jedoch wird bei derartigen pauschalen Angaben vom Preisrechner automatisch die längstmögliche denkbare Wegstrecke berechnet. Wenn Sie beispielsweise eingeben "Start: Veitshöchheim, Ziel: Würzburg" nimmt das System möglicherweise die Werte "Start: Veitshöchheim, Nördliche Ortsgrenze zu Thüngersheim; Ziel: Würzburg, Rottenbauer, Südliche Stadtgrenze zu Reichenberg; Fahrtstrecke: 21 km" an, auch wenn bei der Fahrt mit dem Taxi tatsächlich die Strecke "Scheffelstraße, Veitshöchheim nach Otto-Hahn-Straße, Würzburg; Fahrstrecke 2,3 km" zurückgelegt wurde.

 

Missbrauchsprävention und Haftungsbeschränkung:

  • Die Bestpreisgarantie kann nicht durch Konkurrenzunternehmen oder für im Sinne von Konkurrenzunternehmen handelnden Personen in Anspruch genommen werden. Um Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen zu unterbinden, ist die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Taxiquittungen auf ein Kontingent von 200€ je Woche begrenzt.

  • Im Falle eines ungewöhnlichen Anstiegs der Inanspruchnahmen der Bestpreisgarantie innerhalb eines kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vorherigen Wochen und Monaten, die auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen oder andere Personen schließen lassen, behalten wir uns vor, die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Taxiquittungen auf ein Kontingent von 50€ je Woche zu begrenzen.

  • Den Anspruchstellern, deren Forderungen aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents abgelehnt werden müssen, steht es frei durch geeignete Unterlagen in digitaler Form oder Papierform uns gegenüber Glaubhaft zu machen, dass diese nicht Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln. Geeignete Unterlagen können sein: Nachweise über den Fahrtanlass oder den ausgeübten Beruf, die klar erkennen lassen, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keinerlei Verbindung zu Konkurrenzunternehmen besteht. Ob dies uns gegenüber ausreichend Glaubhaft gemacht wurde, kann auf Betreiben der Anspruchsteller gerichtlich überprüft werden. Nach plausibler Glaubhaftmachung uns gegenüber, dass die Anspruchsteller keine Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln, werden die Forderungen dieser Anspruchsteller aus einem zusätzlichen, wöchentlichen Kontingent von weiteren 350€ je Woche gezahlt.

  • Gegenüber den Anspruchstellern, deren Forderungen Aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie abgelehnt werden müssen, verpflichten wir uns durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass das Kontingent für die Bestpreisgarantie tatsächlich durch andere Anspruchsteller bereits ausgeschöpft wurde.

  • Sollten sich herausstellen, dass die festgelegten Kontingente für Zahlungen aufgrund von Inanspruchnahmen der Bespreisgarantie nicht ausreichend hoch gewählt sind und keine Hinweise auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie vorliegen, verpflichten wir uns, diese Kontingente umgehend um einen ausreichend hohen Betrag zu erhöhen.

  • Sollten die Kontingente einmal oder mehrfach überschritten worden sein, verpflichten wir uns die betreffende Kalenderwoche und das Jahr, die Anzahl und die Höhe der abgelehnten Erstattungen Aufgrund von Kontingentüberschreitung in einer tabellarischen Auflistung auf dieser Seite zu veröffentlichen solange mit der Bestpreisgarantie geworben wird. Dies gilt jedoch nicht für zurückgewiesene, unbegründete Anspruche aus der Bestpreisgarantie.

 

Startdatum der Bestpreisgarantie ist der 08.01.2023

- Nachfolgender Text gültig ab 01.08.2024 -

- Änderungen vorbehalten -

Bestpreisgarantie - Bedingungen

Unser Versprechen:

Wir sind günstiger als Taxi Würzburg, wenn nicht, bekommen Sie 500,00 EURO.

§ 1

Unter welchen Bedingungen gilt das Preisversprechen?

Die wesentlichen Bedingungen, unter denen das Preisversprechen gilt, sind folgende:

  • Auf der Webseite "Fahrt anfordern" muss eine Fahrt mit Festpreisangebot online gebucht sein.

  • Die Fahrt muss mindestens 3 km oder länger sein.

  • Großraumfahrzeuge für 7-8 Pers. sind von dem Preisversprechen ausgenommen.

  • Mindestens einer der Wegpunkte (Start, Ziel, Zwischenstopp) muss innerhalb des Stadtgebietes Würzburg liegen.

  • Grundlage für den Preisvergleich zum Taxifahrpreis ist der "Festpreis nacht" (Siehe §4).

  • Maßgebliche Fahrtroute ist die schnellste Route nach Google Maps (Siehe §6).

  • Vergleichsgrundlage zu unserem Fahrpreis ist der Taxitarif der Stadt Würzburg in seiner jeweils gültigen Fassung.

  • Für die Beanspruchung der 500,00€ müssen die in den §§ 2, 3 beschriebenen Schritte eingehalten werden und es darf keiner der Ausschlussgründe in §5 erfüllt sein.

Der §1 ist als Zusammenfassung der Bedingungen zu verstehen um dem Leser einen ersten Überblick über die Bedingungen zu verschaffen. Weitere Detaillierungen erfolgen in den nachfolgenden §§.

 

§ 2

Was muss ich zuerst tun um 500,00€ zu bekommen?

Zunächst müssen Sie sich für Ansprüche aus der Bestpreisgarantie qualifizieren. Hierzu ist folgendes erforderlich:

  • Auf der Seite "Fahrt anfordern" eine Fahrt mit Festpreisangebot online buchen, die 3 km oder länger ist wobei einer der eingegebenen Wegpunkte (Start, Ziel, Zwischenstopp) innerhalb des Stadtgebietes Würzburg liegen muss.

  • Die Adressen vollständig eingeben (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

  • Sobald das Festpreisangebot berechnet wurde, erstellen Sie einen Screenshot der Karte, die die berechnete Route anzeigt zusammen mit den angezeigten Festpreisangeboten und speichern diesen Screenshot zwecks späterer Vorlage ab. Die berechnete Route auf der Karte muss in groben Zügen erkennbar sein, zur Erfüllung dieser Anforderung ist ggf. die Zoomstufe der Karte vor Erstellung des Screenshots zu ändern. Karte und Festpreisangebote müssen in einem Screenshot vollständig ersichtlich sein. Alternativ zum Screenshot recht eine klare Ablichtung Ihres Bildschirms, die die Anforderungen an den Screenshot erfüllt.

  • Nur ein Fahrzeug für bis zu 4 Pers. oder bis zu 6 Pers. buchen. Fahrzeuge für 7-8 Pers. sind von der Bestpreisgarantie ausgenommen.

  • Vor dem Klicken auf "Bestellen" muss der Hacken bei "Ich habe die Bedingungen für die Bestpreisgarantie gelesen" gesetzt sein.

  • Prüfen Sie ob ein Ausschlussgrund vorliegt (siehe §5).

  • Klicken Sie auf "Bestellen" und genießen Sie Ihre Fahrt.

  • Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Bestellung sowie die eingegebene Fahrtstrecke.

Fertig! Sollten Sie nun feststellen, dass die Fahrt nicht günstiger war als mit dem Taxi, befolgen Sie bitte die Anweisungen in §3.

§ 3

Ich habe festgestellt, dass die Fahrt nicht günstiger war als mit dem Taxi und möchte meine 500,00€. Was muss ich dafür tun?

Wenn Sie die in §2 genannten Handlungen durchgeführt haben und keine Ausschlussgründe nach §5 vorliegen, sind Sie grundsätzlich qualifiziert für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie und den Erhalt von 500,00€.

 

Prüfen Sie bitte zunächst anhand der in §4 definierten Grundlagen für den Preisvergleich, ob unser Fahrpreis teurer war als das Taxi. Sofern dies der Fall ist, ist folgendes Vorgehen erforderlich um die versprochenen 500,00€ zu bekommen:

Fertig! Wir prüfen nun die von Ihnen vorgelegten Daten und überweisen Ihnen 500,00€ auf Ihr Konto, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

 

§ 4

Grundlagen für den Preisvergleich

Maßgeblich für den Preisvergleich ist

  • Unser Festpreisangebot auf der Seite "Fahrt anfordern" für Fahrten nachts.

  • Der veröffentlichte Taxitarif der Stadt Würzburg in seiner jeweils gültigen Fassung in Kombination mit der maßgeblichen Route gemäß §6 oder Taxiquittungen anderer Unternehmen aus Würzburg die die Voraussetzungen nach §7 erfüllen.

Hinweis:

Der Preisvergleich mit dem Taxi bezieht sich auf den "Festpreis Nacht", da der "Festpreis Tag" einen pauschalen Preisaufschlag für voraussichtliche, verkehrsbedingte Wartezeiten tagsüber enthält. Hintergrund ist, dass bei der Berechnung des Tagfahrpreises unser Berechnungsprogramm die voraussichtlich entstehenden, von Taxametern automatisch berechneten Wartezeitzuschläge miteinkalkuliert, die Aufgrund von Staus und Ampelstopps entstehen. Diese Wartezeitzuschläge kommen normalerweise zu dem Taxifahrpreis hinzu sodass die Taxifahrpreise tagsüber in der Regel teurer sind als nachts auch wenn die exakt gleiche Strecke gefahren wird. Dieser Umstand wird durch unseren Tagtarif berücksichtigt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei besonders günstiger Verkehrslage Sie mit dem Taxi tagsüber Aufgrund des beschriebenen Umstandes günstiger Fahren als mit uns. Eine sichere Aussage, dass wir immer günstiger sind, kann nur für unsere Nachttarife getroffen werden, da die Strecke im Voraus kalkulierbar ist, die verkehrsbedingten Wartezeiten tagsüber jedoch nicht.

§ 5

Ausschlussgründe

  • Die in den §§ 1, 2 und 3 beschriebenen Voraussetzungen/Handlungen wurden nicht erfüllt/durchgeführt.
  • Es wird nicht der in §4 maßgebliche Preis für den Preisvergleich herangezogen.
  • Es wird nicht die in §6 definierte maßgebliche Route für den Preisvergleich herangezogen.
  • Unserer Fahrpreis wird mit dem Fahrpreis von einer Taxifahrt oder sonstigen Fahrt verglichen, die teilweise oder vollständig von Kostenträgern wie beispielsweise den Krankenkassen, der Deutschen Bahn oder dem Kommunalunternehmen Würzburg übernommen wurde/wird.

  • Unserer Fahrpreis wird mit dem Fahrpreis einer Taxifahrt oder sonstigen Fahrt verglichen die nicht nach dem zum Zeitpunkt der Onlinebestellung gültigen Taxitarif der Stadt Würzburg abgerechnet wurde und bei der entweder vom Grundpreis oder von den beiden Wegstreckentarifen für den 1. bis 3. Kilometer und ab dem 3.Kilometer abgewichen wurde.

  • Unserer Fahrpreis wird mit dem Fahrpreis einer Taxifahrt verglichen, bei der nicht die maßgebliche Route gemäß §6 zurückgelegt wurde.

  • Als Vergleichsgrundlage wird entgegen §4 unser Tagfahrpreis genommen.

  • Eine zum Nachweis vorgelegte Taxiquittung erfüllt nicht die Voraussetzungen des §7.

  • Ihre Onlinebestellung war eine Leerfahrt, also eine Fahrt bei der nach Ankunft des Fahrzeuges an der Abholadresse kein Kunde angetroffen werden konnte oder der Kunde die Fahrt storniert hat.

  • Es liegt einer der in §9 beschriebenen Sachverhalte vor, welcher zum Verlust der Ansprüche aus der Bestpreisgarantie führt.

§ 6

Maßgebliche Route

Unser Berechnungsprogramm berechnet mittels Google Maps die schnellste Fahrtstrecke zum Zeitpunkt der Berechnung. In einigen Fällen ist dies jedoch nicht der kürzeste und preisgünstigste Weg. Dies kann dazu führen, dass ein Taxi günstiger ist, wenn es den kürzesten, jedoch nicht den schnellsten bzw. verkehrsgünstigsten Weg zum Zeitpunkt der Berechnung fährt, beispielsweise indem Landstraßen/Feldwege statt Autobahnen/Schnellstraßen genutzt werden um einen geringstmöglichen Taxifahrpreis unter Inkaufnahme einer längeren Fahrtzeit zu erzielen. Auch kann es sein, dass zu einem anderen Zeitpunkt eine andere Fahrtstrecke schneller ist, beispielsweise wenn zum Zeitpunkt der Berechnung eine Vollsperrung oder ein Stau auf der normalerweise schnellsten Fahrtstrecke vorliegt. Daher ist die auf der Karte im Bereich "Fahrt anfordern" dargestellte Route die für Preisvergleiche maßgebliche Route.

§ 7

Taxiquittungen anderer Unternehmen als Nachweis

​Taxiquittungen anderer Unternehmen aus Würzburg können als Nachweis dafür dienen, dass bei einer Fahrt das Taxi günstiger war als wir und zum Anspruch auf Auszahlung von 500,00€ führen.

Voraussetzung dafür ist, dass

  • das Taxi die maßgebliche Route nach §6 gefahren ist,

  • das Taxi nicht vom zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Taxitarif der Stadt Würzburg abgewichen ist und nicht durch andere Transportmittel (z.B. Autozug) befördert wurde.

§ 8

Begriffsbestimmungen

​Der Begriff Bestpreisgarantie wird in diesem Text als Synonym für das Versprechen "Wir sind günstiger als Taxi Würzburg, wenn nicht bekommen Sie 500,00€" und als Synonym für das Versprechen "Günstiger als das Taxi, wenn nicht bekommen Sie 500,00 EURO. Gültig nur ab 3 km und Onlinebestellung" verwendet.

§ 9

Missbrauchsprävention und Haftungsbeschränkung

  • Manipulationen der Website "Fahrt anfordern" durch sogenannte "Hackerangriffe" um die ausgegebenen Preise frontendseitig zu verfälschen oder andere Manipulationen sind unzulässig und führen zum Verlust der Ansprüche aus der Bestpreisgarantie. Die Preise werden manipulationssicher backendseitig berechnet und mit weiteren Informationen unveränderbar für zehn Tage backendseitig gespeichert um "Hackerangriffe" und ähnliche Manipulationen bei Inanspruchnahme zu erkennen, bevor diese gelöscht werden. Sollten Hinweise für eine Manipulation vorliegen, wird die Löschung dieser Daten zwecks weiterer Klärung vorübergehend ausgesetzt. Hier wird insbesondere auf die Tatbestände des §303a StGB (Datenveränderung) und des §263 StGB (Betrug) verwiesen, welche zur Anzeige gebracht werden.

  • Die Bestpreisgarantie kann nicht durch Konkurrenzunternehmen oder für im Sinne von Konkurrenzunternehmen handelnden Personen in Anspruch genommen werden. Um Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen zu unterbinden, ist die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Anträge auf Auszahlung von 500€ auf ein Kontingent von 1000€ je Woche begrenzt.

  • Im Falle eines ungewöhnlichen Anstiegs der Inanspruchnahmen der Bestpreisgarantie innerhalb eines kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vorherigen Wochen und Monaten, die auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen oder andere Personen schließen lassen, behalten wir uns vor, die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Taxiquittungen auf ein Kontingent von 500€ je Woche zu begrenzen.

  • Den Anspruchstellern, deren Forderungen aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents abgelehnt werden müssen, steht es frei durch geeignete Unterlagen in digitaler Form oder Papierform uns gegenüber Glaubhaft zu machen, dass diese nicht Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln. Geeignete Unterlagen können sein: Nachweise über den Fahrtanlass oder den ausgeübten Beruf, die klar erkennen lassen, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keinerlei Verbindung zu Konkurrenzunternehmen besteht. Ob dies uns gegenüber ausreichend Glaubhaft gemacht wurde, kann auf Betreiben der Anspruchsteller gerichtlich überprüft werden. Nach plausibler Glaubhaftmachung uns gegenüber, dass die Anspruchsteller keine Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln, werden die Forderungen dieser Anspruchsteller aus einem zusätzlichen, wöchentlichen Kontingent von weiteren 1000€ je Woche gezahlt.

  • Gegenüber den Anspruchstellern, deren Forderungen Aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie abgelehnt werden müssen, verpflichten wir uns durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass das Kontingent für die Bestpreisgarantie tatsächlich durch andere Anspruchsteller bereits ausgeschöpft wurde.

  • Sollten sich herausstellen, dass die festgelegten Kontingente für Zahlungen aufgrund von Inanspruchnahmen der Bestpreisgarantie nicht ausreichend hoch gewählt sind und keine Hinweise auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie vorliegen, verpflichten wir uns, diese Kontingente umgehend um einen ausreichend hohen Betrag zu erhöhen.

  • Sollten die Kontingente einmal oder mehrfach überschritten worden sein, verpflichten wir uns die betreffende Kalenderwoche und das Jahr, die Anzahl und die Höhe der abgelehnten Auszahlungen Aufgrund von Kontingentüberschreitung in einer tabellarischen Auflistung auf dieser Seite zu veröffentlichen solange mit der Bestpreisgarantie geworben wird. Dies gilt jedoch nicht für zurückgewiesene, unbegründete Anspruche aus der Bestpreisgarantie.

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